Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1.1.2025
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Merci für dein Interesse an unseren Angeboten. Mit der Entgegennahme deiner Buchung via www.tixpot.ch kommt zwischen dir und United Underground GmbH als Eventorganisation ein Vertrag zustande (nachfolgend «Eventorganisation»). Wir bitten dich deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
- Anmeldung
Die Anmeldung bzw. der Ticketkauf muss über unseren Partner www.tixpot.ch erfolgen. Du anerkennst durch deine Anmeldung die allgemeinen Geschäftsbestimmungen von Tixpot als Bestandteil des Vertrages zwischen dir und uns als Eventorganisation.
Tickets sind nur für Mitglieder verfügbar d.h. du musst dich über Tixpot registrieren und bewerben. United Underground GmbH behält sich das Recht vor, deine Mitgliedschaftsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Vertragsgegenstand
Die Eventorganisation verpflichtet sich, bei der von dir gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche gemäss Beschreibung zum Angebot gehören.
- Vertragsabschluss
Mit dem Ticketkauf via www.tixpot.com kommt ein Vertrag zwischen dir und der Eventorganisation zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für dich und die Eventorganisation wirksam.
Alle ausgestellten Tickets sind persönlich d.h. es ist kein Weiterverkauf möglich.
- Preise
Die Preise ersiehst du direkt auf www.tixpot.com sowie auf deinem Ticket (Auftragsbestätigung). Sie sind in Schweizer Franken.
- Zahlungsbedingungen
Das Gesamtbetrag wird bei der Buchung fällig und ist vollumfänglich zu bezahlen. Ausnahme ist der Kauf auf Rechnung, bei der die Zahlungsfrist 10 Tage beträgt. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Eventorganisation berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige daraus entstehende Mehrkosten werden gemäss Ziffer 7 bei dir als Kunde eingefordert.
- Storno & Rückerstattungsbedingungen
Der Ticketkauf kann per Email an die Eventorganisation ohne Angabe von Gründen storniert werden und ist an folgende Rückerstattungsbedingungen geknüpft:
- bis 16.7.2026 rückerstattung abzüglich 30% bearbeitungsgebühr
- 17.7.-9.8.2026 rückerstattung abzüglich 50% bearbeitungsgebühr
- ab 10.8.2026: 100% bearbeitungsgebühr d.h. kein storno mehr möglich
Für die Bearbeitung & anfallende Gebühr ist das Eingangsdatum deiner Mail entscheidend. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Rücktrittsversicherung (s. auch Ziffer 10).
7.1 Für Events gelten jeweilen spezielle Annullationsbedingungen
Wenn der Kunde zu einer gebuchten Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, schuldet er den Preis vollumfänglich. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7.2 Epidemie / Pandemie / Notrecht
Die Eventorganisation hält sich an die Vorschriften/Massnahmen des Bundesrats und des BAG (Bundesamt für Gesundheit) und/oder der französischen Behörden. Bei einem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot wird dein Ticket kostenlos auf den nächstmöglichen Event verschoben. Das neue Datum wird innerhalb Jahresfrist mitgeteilt. Bei einer Annullation des Events verweisen wir auf Punkt 7.
- Annullation oder Änderung der Buchung durch die Eventorganisation
Es kann sein, dass gewisse Angebote eine Mindestbeteiligung erfordern. Wird diese nicht erreicht, kann die Eventorganisation die Aktivität auch kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann die Eventorganisation die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet.
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
Die Eventorganisation behält sich das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Natur-verhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
- Teilnahmebedingungen
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und Weisungen des Veranstalters, des Teams und von Hilfspersonen umgehend zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
- Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktritts- bzw. Annullationskostenversicherung für alle Angebote und Aktivitäten. Die Eventorganisation übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Krankheit oder Unfall. Die Teilnahme an Angeboten und Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr, ein entsprechender Rechts- und Versicherungsschutz (Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflicht) ist Sache der Teilnehmenden.
- Haftung
Die Eventorganisation verpflichtet sich Kunden gegenüber, die vereinbarten Leistungen gewissenhaft zu erbringen. Die Eventorganisation steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen.
Die Eventorganisation vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen.
Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
Überträgt die Eventorganisation gewisse Aufgaben berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet sie nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.
Werden die Weisungen der Eventorganisation oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der Eventorganisation.
- Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden sind der Eventorganisation sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von dieser schriftlich quittiert werden (Bestätigung der Kenntnisnahme). Keine der Leitungspersonen ist jedoch befugt, im Namen der Eventorganisation Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leitungspersonen bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Angebots bzw. der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, bei der Eventorganisation eingehen. Die schriftliche Bestätigung der Leitungsperson sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
- Bildrechte
Der Kunde zeigt sich mit dem Kauf eines Tickets einverstanden, dass die Eventorganisation während des Events Foto- und Videoaufnahmen durch die Eventorganisation selber oder durch die von der Eventorganisation beauftragte Dritte erstellt werden können. Diese Aufnahmen können Personen erkennbar darstellen.
Der/die Teilnehmende erteilt der Eventorganisation das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen für redaktionelle, dokumentarische und werbliche Zwecke in allen Medien (insbesondere Website, Social Media, Printprodukte sowie weitere Kommunikationskanäle) zu verwenden, zu verbreiten und zu veröffentlichen.
Falls der/die Teilnehmende nicht aufgenommen werden möchte, hat er/sie dies aktiv vor Ort dem Fotografen/der Fotografin oder dem Veranstalter mitzuteilen. Der Veranstalter wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, dem Wunsch nachzukommen.
Der/die Teilnehmende kann der Verwendung seiner/ihrer personenbezogenen Aufnahmen jederzeit für die Zukunft widersprechen. Ein Widerruf berührt jedoch nicht die Rechtmässigkeit bereits erfolgter Verwendungen.
Die Eventorganisation verpflichtet sich, die Aufnahmen verantwortungsvoll zu nutzen und die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden jederzeit zu achten.
- Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Zürich.
- Veranstalter
United Underground GmbH
Wehntalerstrasse 8
CH-8057 Zürich
www.unitedunderground.ch
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